Jusos Rhein-Neckar

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„Kinder gezielt fördern“

Veröffentlicht am 09.02.2010 in Bundespolitik
 

Stellungnahme der Juso AG Schwetzingen zum Urteil zu den ALG-II-Sätzen

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 09.02.2010 klargestellt, was schon früher hätte klar sein müssen. Kinder sind keine kleinen Erwachsenen. Man kann die Bedürfnisse eines Kindes nicht als Bruchteil der Bedürfnisse eines Erwachsenen sehen.

Die Berechnung des ALG-II-Satzes für Kinder war ein Fehler. Umso mehr gilt es jetzt, nicht in Aktionismus zu verfallen, sondern durch sorgfältige Abwägung herauszufinden, was die Bedürfnisse eines Kindes sind. Diese Bedürfnisse sind neu zu berechnen. Dann müssen diese Bedürfnisse gestillt werden.

So müssen spezielle Ausgaben gerade für Bildung und für gesellschaftliche Teilhabe unter Gleichaltrigen stärker als bisher bei den staatlichen Leistungen berücksichtigt werden. Wenn die Leistungen gerade im Interesse der Kinder und Jugendlichen neu berechnet werden, muss natürlich sichergestellt werden, dass sie auch tatsächlich den Kindern zugute kommen. Wir fordern daher, dass der Staat sicherstellt, dass gerade in der Schule die Chancengleichheit gerade für Kinder aus sozial schwachen Haushalten sichergestellt wird. Zuschüsse für Schulmaterialien, oder flächendeckende Sicherstellung von kostenlosen Schulessen für Kinder aus ALG-II-Familien sind nur zwei der zahlreichen Möglichkeiten wie man diese Chancengleichheit besser fördern kann. Gleichzeitig werden dadurch auch die materiellen Bedürfnisse gestillt.

In kaum einem westlichen Land hängen Bildungs- und damit auch Lebenschancen so sehr vom Status der Eltern ab wie in Deutschland. Ziel jeder Reform der Leistungen für Kinder darf es nicht sein, dass einfach nur mehr Geld ausgegeben wird; stattdessen muss das Geld zielgerichtet eingesetzt werden, sodass es tatsächlich möglich wird, aus dem Kreislauf auszubrechen, in dem viele Kinder aus armen Familien stecken.

 

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