Jusos Rhein-Neckar

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BVerfG: Hartz IV verfassungswidrig - recht so!

Veröffentlicht am 11.02.2010 in Pressemitteilungen
 

Anlässlich des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 9.2.2010 zu den "Hartz IV-Regelsätzen" erklärt der Juso-Kreisverband Heidelberg:

Heidelberg. In seinem Urteil moniert das BVerfG die willkürliche Festlegung des ALG II-Regelsatzes (359 € für Alleinstehende) und fordert ein transparentes Bemessungsverfahren für den allgemeinen Regelsatz. Dieses, so die VerfassungsrichterInnen, muss entsprechend unserem Grundgesetz und dem Sozialstaatsgebot ein „menschenwürdiges Existenzminimum“ garantieren.

Hierzu erklärt Till Kolster, Sprecher der Jusos Heidelberg:

„Durch das Urteil wird der Gesetzgeber dazu gezwungen bis Jahresende die lange überfälligen Korrekturen an den Hartz IV-Regelsätzen vorzunehmen. Mit dem Urteil, dass vor allem die Regelsätze für Kinder vermutlich zu niedrig angesetzt sind, hat das BVerfG einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung von Kinderarmut in Deutschland eingefordert.“

„Hartz IV ist der Ausschluss von der Gesellschaft“, so Kolster über das Leben von der Grundsicherung. Dass aber vor allem die niedrigen Regelsätze für Kinder verfassungswidrig sind, ist für die Jusos offensichtlich, müssen doch 2 Millionen Kinder in Deutschland derzeit von Regelsätzen von 287 Euro oder weniger leben. „Das reicht vielleicht zum reinen Überleben, ermöglicht aber keine Teilhabe an der Gesellschaft“, kommentiert Kolster die aktuellen Umstände.

Kinder ärmerer Haushalte erfahren Benachteiligungen unter anderem im Schulbereich, da für Nachhilfe und Schulausflüge kein Geld mehr übrig bleibt. Dieser Zustand ist für die Jusos nicht hinnehmbar. Julia Eberhardt, ebenfalls Mitglied des SprecherInnnenkreises: "Es ist beschämend, dass die Politik, einschließlich der SPD, diesen Zustand lange hinnahm und erst durch ein Urteil des BVerfGs zum Handeln kommt. Wir fordern deshalb neben einer Erhöhung des Hartz IV Regelsatzes den Ausbau von Kinderbetreuung in Schulen und bezahlbare Freizeitangebote für Familien mit niedrigem Einkommen."

 

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