Nachfolgend sei das Informationsschreiben des Studierendensekretariates zur Rückmeldung zum Sommersemester 2010 zitiert:
Die Rückmeldung findet bis zum 15. Februar 2010 statt. Sollten Sie sich bis dahin nicht zurückgemeldet haben, erhalten Sie zunächst eine Mahnung und können die Rückmeldung noch bis zum 05.03.2010 mit einer Verspätungsgebühr in Höhe von 10 Euro nachholen.
Wer sich bis dahin nicht rückgemeldet hat, muss gemäß Landeshochschulgesetz exmatrikuliert werden.
Für die ordnungsgemäße Rückmeldung müssen folgende Beträge auf dem Konto der Universität gebucht sein:
- Studentenwerksbeitrag in Höhe von 66,50 Euro
- Verwaltungskostenbeitrag in Höhe von 40 Euro
- Studiengebühren (sofern Sie nicht befreit sind) in Höhe von 500 Euro
Sobald alle Beträge (Gesamtbetrag = 606,50 Euro) zu Ihren Gunsten bei uns gebucht und etwaige Sperrvermerk erledigt sind, sind Sie rückgemeldet.
Sie können die Gebühren wie folgt zahlen:
Überweisung unter Angabe Ihrer Matrikelnummer Ihres vollständigen Namens auf das Konto der Universität Heidelberg:
Begünstigter: Universität Heidelberg
Kontonummer: 136 247 51
BLZ: 660 100 75
Kreditinstitut des Begünstigten: Postbank Niederlassung Karlsruhe
Verwendungszweck 1: Matrikelnummer
Verwendungszweck 2: Name und Vorname angeben
Bitte tragen Sie die Verwendungszwecke korrekt ein, sonst können wir die Zahlung nicht bearbeiten.
Lastschrifteinzugsverfahren über LSF (siehe http://lsf.uni-heidelberg.de); bei diesem Verfahren können Sie sich sofort Ihre Studienbescheinigungen für das Sommersemester 2010 ausdrucken.
Vor Überweisung der Gebühren sollten Sie bitte im LSF den Gebührenstatus überprüfen: Unter „Meine Funktionen“ und „Studiumsverwaltung“ klicken Sie bitte auf „Gebührenkonto“ – dort können Sie Ihren Gebührenstatus für das aktuelle und das nächste Semester einsehen. Bitte beachten Sie, dass Sie nach der Verbuchung der Rückmeldegebühren keine Bescheinigungen mehr für das laufende Semester ausdrucken können.
Beachten Sie bitte auch die Informationen auf unserer Homepage unter http://www.uni-heidelberg.de/studium/imstudium/onlineservice und die Informationen im LSF unter „Aktuelles“.
Wenn Sie sich für die Überweisung entscheiden, können Sie, nachdem Ihr Geld bei uns eingegangen ist, Ihre Bescheinigungen im LSF ausdrucken.
Wer seine Bescheinigungen bis 22.2.2010 nicht ausgedruckt hat, erhält diese per Post.
Fristen und Termine (z.B. für Beurlaubungen, Umschreibungen etc.) entnehmen Sie bitte dem Internet unter www.zuv.uni-heidelberg.de/studsekr oder den Aushängen.