Aus Kreisen von Union und FDP ist zu hören, dass eine Erhöhung des Kinderfreibetrags Familien entlasten soll. Aber wer profitiert wirklich von einer solchen Erhöhung? Fakt ist, dass Eltern entweder durch das Kindergeld ODER durch den Kinderfreibetrag entlastet werden. Eine gleichzeitige Förderung durch Kindergeld und Kinderfreibetrag ist daher nicht möglich. Der Kinderfreibetrag wirkt nur, wenn die daraus resultierende Steuerentlastung höher ist, als das Kindergeld (derzeit 164 Euro pro Monat für das erste Kind, also 1968 Euro pro Jahr). Kurz gesagt: Wer kein Jahresfamilieneinkommen (zu versteuernde Einkommen bei Zusammenveranlagung) von ca. 67.000 Euro hat, profitiert nicht vom Kinderfreibetrag. Die Pläne von Union und FDP entlasten also nur die höheren Einkommen – hier bleiben die Neu-Koalitionäre ihrer Linie treu.
