Jusos Rhein-Neckar

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Jusos Baden-Württemberg: „Freiheitsrechtliche Geisterfahrt von Landesinnenminister Rech (CDU) muss aufhören!“

Veröffentlicht am 25.03.2008 in Pressemitteilungen
 

Pressemitteilung vom 25. März 2008

Südwest-Jusos begrüßen jüngste Urteile des Bundesverfassungsgerichts zur Inneren Sicherheit / Juso-Chef Roman Götzmann: „Warnschuss an die Architekten des Überwachungsstaats“

Die Jusos Baden-Württemberg sehen sich durch die jüngsten Urteile des Bundesverfassungsgerichts zur heimlichen Online-Durchsuchung, zum automatischen Nummernschild-Scanning und zur Vorratsdatenspeicherung in ihrer scharfen Kritik an Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) und Innenminister Heribert Rech (CDU) bestätigt.

So werde mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts für die Durchsetzung des Lieblingsprojekts von Wolfgang Schäuble kaum noch Raum gelassen. Die SPD-Jugendorganisation hat stets vor der Einführung dieses schrankenlosen Instruments gewarnt. „Dass auch der baden-württembergische Innenminister Heribert Rech ein ausgesprochener Fan der heimlichen Online-Durchsuchung ist, zeigt den Mangel an rechtstaatlichen Grundkenntnissen in der Union,“ kritisiert der Juso-Landesvorsitzende Roman Götzmann. Die Schaffung des neuen „Computer“-Grundrechts durch die Karlsruher Richter werde von den Jusos im Land ausdrücklich begrüßt.

Auch was die automatische Erfassung von Autokennzeichen angeht, habe das höchste deutsche Gericht klare Regeln gesetzt. Eine automatisierte, anlasslose Erfassung von Kraftfahrzeugkennzeichen ist auch im baden-württembergischen Entwurf für ein neues Polizeigesetz vorgesehen. Diese Regelung verletzt aus Sicht der Jusos das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. „Innenminister Rech muss seine freiheitsrechtliche Geisterfahrt umgehend beenden und ein einwandfreies Gesetz vorlegen“, so Roman Götzmann weiter.

Mit der jüngsten Einschränkung der Vorratsdatenspeicherung von Telefon- und Internetdaten spreche Karlsruhe bereits die dritte Abmahnung in kurzer Folge aus. Das Abrufen der Vorratsdaten stellt nach Ansicht der Südwest-Jusos einen schwerwiegenden Eingriff in die persönliche Intimsphäre dar. Die Jusos sehen in dem Urteil, das den Zugriff auf die Verbindungsdaten auf den Zweck der Verfolgung schwerer Straftaten beschränkt, daher einen wichtigen Teilerfolg für die über 30.000 KlägerInnen.

„Wir wollen keinen Orwellschen Überwachung- und Verfolgungsstaat. Die Urteile sind ein deutlicher Warnschuss an die Architekten des Überwachungsstaates,“ so die Jusos abschließend.

 

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