Bei Problemen am Arbeitsplatz – etwa mit Ihrem Dienstplan, Mobbing, mitgelesenen Mails, Rückenschmerzen – haben Sie a) alles „geschluckt“ und noch mehr gearbeitet, b) alleine mit der Chef:in gekämpft oder c) den Betriebsrat um Hilfe gebeten?
Zwischen 1. März und 31. Mai 2022 finden in Deutschland Betriebsratswahlen statt. Jede Arbeitnehmer:in hat das Recht auf Mitbestimmung im Betrieb. Durch Gründung, Mitgliedschaft und Wahl einer unabhängigen Vertretung, die die berechtigten Interessen der abhängig Beschäftigten rund um den Arbeitsplatz vertritt: beim Arbeitsschutz, Datenschutz, Gesundheitsschutz, Kündigungsschutz und noch mehr Schutz!
Getrieben durch kämpferische Arbeiter, waren es einst sozialliberale Unternehmer, die eine Fabrikordnung auch zugunsten der Arbeiter:innen geschaffen haben. Die Forderungen zur Mitbestimmung mündeten im Betriebsverfassungsgesetz, in dem Rechte zur Mitbestimmung, Initiative, Einsicht in Unternehmensdaten und viele mehr bestimmt sind. So darf die Arbeitgeber:in weder Gründung noch Wahl eines Betriebsrats behindern. Ansprechpartner:innen sind die Gewerkschaften.
Das Ehrenamt ist beharrliche Arbeit. Man „hört“ nur so wenig vom Betriebsrat, weil er in einer Atmosphäre des Vertrauens sorgsam mit personellen Angelegenheiten umgeht. Respekt, wie toll er oft helfen kann!