Jusos Rhein-Neckar

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Beschluss "Migration und Integration – hin zu einer multikulturellen Gesellschaft"

Veröffentlicht am 29.11.2010 in Beschlüsse
 


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Auf unserer Mitgliederversammlung am Donnerstag, den 18. November 2010 haben wir den aus unserem Seminar entstandenen Antrag zum Thema "Integration und Migration" beschlossen.

Hier ist er dokumentiert.

Beschluss: Migration und Integration – hin zu einer multikulturellen Gesellschaft

EmpfängerInnen: Juso-Landesausschuss, Kreisdelegiertenkonferenz SPD Heidelberg, SPD Landesparteitag

Als Einwanderungsland gleichwohl wie Geburtsort zahlreicher EmmigrantInnen und Gründungsmitglied der Europäischen Gemeinschaft ist Deutschland dem Anspruch verpflichtet, ein multikultureller und weltoffener Staat zu sein, beziehungsweise zu diesem zu werden.
Dabei verstehen wir „Multikulturalismus“ als positive, aktive Form des Zusammenlebens und gegenseitigen Lernens von Menschen unterschiedlicher kultureller Hintergründe. Wir stehen für eine Gesellschaft ein, die kulturelle Unterschiede als Bereicherung und Spiegelbild einer globalisierten Welt ansieht und lehnen den von rechtskonservativen Kräften propagierten, anachronistischen Leitkulturbegriff entschieden ab.

Das Thema Migration und Integration muss ein zentraler Bestandteil der Entscheidungen aller gesellschaftlicher und politischer Akteure sein. Insbesondere fühlen wir Jusos uns verpflichtet, für
a) eine multikulturelle Gesellschaft, b) Integration an Stelle von Assimilation und c) Freiheit und Gleichheit aller Menschen, unabhängig von Herkunft oder Geschlecht, einzutreten. Dabei lehnen wir explizit selbsternannte „kulturelle“ Strömungen ab, welche die unveräußerlichen Rechte eines jeden Menschen, nämlich das Recht auf Leben, Unversehrtheit, Freiheit und Gleichheit in Frage stellen oder abschaffen wollen.

Neben Migration und Integration müssen unbedingt die Rechte von Asylsuchenden gestärkt werden. Dies kann zum Teil auf nationaler Ebene erfolgen, ist jedoch vor allem als europäische Aufgabe zu verstehen. Aus diesem Grund wird der Themenkomplex „Asylrecht“ in diesem Antrag ausgeklammert.

Im Folgenden stellen wir Forderungen zu Migration und Integration:

Integration durch Bildung: für ein inklusives Bildungssystem
Das deutsche Bildungssystem ist hochselektiv. Menschen mit Migrationshintergrund, Kinder aus sozial schwachen Haushalten, wie auch Menschen mit Beeinträchtigungen werden im großen Stil, über die verschiedenen Selektionsmechanismen, von der Grundschulempfehlung bis zu Abitur und darüber hinaus, aus dem Bildungssystem ausgesiebt. Jedes Jahr verlassen über 80.000 Jugendliche das Bildungssystem ohne Abschluss, viele von ihnen haben einen Migrationshintergrund.
Wenn auch der Begriff 'Integration' für die gesamtgesellschaftliche Debatte der sicherlich treffende ist, so sollte im Bereich der Bildung der Begriff der 'Inklusion' zentral sein. Erfolgreich kann eine Politik hier nur sein, wenn der Bildungserfolg der SchülerInnen unabhängig von der ethnischen, religiösen und sozialen Herkunft garantiert werden kann. Auch SchülerInnen mit Beeinträchtigungen dürfen nicht länger vom Besuch der Regelschulen abgehalten werden. Wie auch Menschen, deren einziger Nachteil es ist, dass sie Deutsch nicht als ihre Muttersprache sprechen, nichts auf Sonderschulen zu suchen haben.

Deshalb fordern wir:

- bilinguale Sprachförderung bereits in der frühkindlichen Bildung:
Die bilinguale Sprachförderung muss bereits bei den Kleinsten beginnen. Dabei sollen alle Kinder mit Sprachdefiziten, was nicht nur Kinder mit Migrationshintergrund betrifft, gefördert werden. Die individuelle Förderung muss hier im Zentrum stehen. Die Bilingualität soll durch die Möglichkeit, die Sprache der MigrantInnen als Wahlfach zu wählen, aufgewertet werden.

- Verpflichtender Kindergarten und mehr kostenfreie Kindertagesstättenplätze:
Wir wollen ein verpflichtendes letztes Kindergartenjahr einführen. Um mehr benachteiligten Kindern - mit und ohne Migrationshintergrund - den Besuch einer Betreuungseinrichtung zu ermöglichen müssen kostenlose Angebote endlich die Regel werden.

- Gemeinsamer Ethik-Unterricht:
Wir wollen den Religionsunterricht durch einen gemeinsamen Ethikunterricht aller SchülerInnen ersetzen. In diesem sollen gemeinsame Werte und Normen vermittelt werden. Den Religionsunterricht lehnen wir als unzeitgemäß und diskriminierend gegenüber all denjenigen, die einer Religion angehören, welche nicht in baden-württembergischen Schulen unterrichtet wird, ab.

- Abschaffung der Selektion nach Klasse 4, längeres gemeinsames Lernen ermöglichen:
Ziel sollte es sein, gemeinsames Lernen bis zur 10. Klasse zu gewährleisten.

- Separate Übergangsklassen:
Kinder von MigrantenInnen soll der Einstieg in den Regelschulbetrieb erleichtert werden, indem sie in Deutschland zunächst vorbereitende Übergangsklassen in ihrer Muttersprache (Beispiel Dänemark/Schweden) besuchen, anstatt direkt in Unterricht in einer ihnen fremden Sprache geschickt zu werden.

Integration in den Arbeitsmarkt
Integration findet nicht nur über das Bildungssystem, sondern auch über den Arbeitsmarkt statt. Wir müssen daher sicherstellen, dass Menschen mit Migrationshintergrund gleiche Zugangschancen zu einem Arbeitsplatz haben. Laut Statistischem Bundesamt lag die Arbeitslosenquote unter BildungsausländerInnen im Jahr 2008 bei 14,6 %, während sie bei Deutschen mit deutschem Abschluss 3,0% und bei in Deutschland lebenden MigrantInnen mit deutschem Abschluss 6,9% betrug. Ein Grund für die höhere Arbeitslosigkeit besteht in der Tatsache, dass ausländische Abschlüsse und Berufsausbildungen häufig nicht in Deutschland anerkannt werden.
Der Vergleich mit unseren Nachbarstaaten zeigt uns mögliche Herangehensweisen zur Integration in den Arbeitsmarkt auf. So werden MigrantInnen in Dänemark beispielsweise mittels eines 4-Stufen-Modells gefördert. Dieses umfasst Sprachkurse, staatlich bezahlte Praktika im früheren Berufsfeld, teils durch den Staat geförderte Arbeitsverträge und ein Mentoringprogramm am Arbeitsplatz. In Frankreich und den Niederlanden gibt es umfassende und erfolgreiche staatliche Programme zur Eingliederung von SchulabgängerInnen mittels Mentoringprogrammen.

Deshalb fordern wir:

- Ausländische Abschlüsse anerkennen:
Die Nichtanerkennung ausländischer Schulabschlüsse und Qualifikationen führt für die Betroffenen häufig zu Arbeitslosigkeit oder zur Annahme von Arbeitsplätzen weit unter ihrer Qualifikation. Grundsätzlich muss die Anerkennungspraxis transparenter und offener werden. Fehlende Qualifikationen müssen durch Weiterbildungsmaßnahmen ausgeglichen werden, ohne die gesamte Ausbildung wiederholen zu müssen.

- Mehrsprachigkeit fördern und nutzen:
Gerade im öffentlichen Dienst können mehrsprachige MitarbeiterInnen Kommunikationshürden mit MigrantInnen überwinden helfen. Der Migrationshintergrund von Beschäftigten ist hier eine Bereicherung für alle Beteiligten und kein Nachteil.

- Quote im öffentlichen Dienst:
Der Staat steht in der Verantwortung, die Gesellschaft auch unter seinen Beschäftigten im öffentlichen Dienst abzubilden. Vielfach findet, ebenso wie in der Privatwirtschaft, eine versteckte Diskriminierung statt. Der Staat muss mit gutem Beispiel voran gehen und dieser Einstellungspraxis eine klare Absage erteilen. Deshalb fordern wir, MigrantInnen entsprechend ihres Anteils an der Bevölkerung innerhalb der jeweiligen Gebietsköperschaft einzustellen.1

- Anonymisierte Bewerbungen im öffentlichen Dienst:
Mehrfach haben Studien belegt, dass bei Bewerbungsverfahren allein schon Name, Bild oder Geschlecht - bei gleicher Qualifikation - eine Diskriminierung zur Folge haben. Wie in Belgien könnte hier die gesetzliche Verpflichtung, Bewerbungen für öffentliche Stellen zu anonymisieren, diese Diskriminierungen vermeiden. Eine solche gesetzliche Verpflichtung sollte in Deutschland für alle ArbeitgeberInnen für eine bestimmte Zeit eingeführt werden, um zu überprüfen, ob dadurch mehr MigrantInnen, Frauen, ältere Menschen, etc. zu Vorstellungsgespräche eingeladen und eingestellt werden.

Rechtliche Voraussetzungen schaffen
Seit langem leben in der Bundesrepublik und speziell in Baden-Württemberg Menschen ausländischer Herkunft, die von den staatsbürgerlichen Rechten ausgeschlossen sind. Viele dieser Menschen sind hier auch geboren worden. Im Verlauf der letzten Jahre ist zudem die Zahl der Einbürgerungen kontinuierlich gesunken.

So kann es nicht weiter gehen!

Deshalb fordern wir:

- Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft vereinfachen:
Wir fordern eine Umkehr von der bestehenden Ausgrenzungspolitik und machen uns stark für eine Einbürgerung, die unabhängig vom sozialen Status oder dem Einkommen der Einwanderer ist! Zudem treten wir dafür ein, dass Einbürgerungswillige ihre alte Staatsbürgerschaft behalten dürfen (vgl. Doppelte Staatsbürgerschaft).

Des Weiteren verlangen wir die Einbürgerung, von in den kommenden Jahren nach Deutschland ziehenden Menschen, bereits nach fünf Jahren zu ermöglichen.

- Doppelte Staatsbürgerschaft ermöglichen:
In diesem Zusammenhang erscheint uns auch die Thematik der doppelten Staatsbürgerschaft als äußerst wichtig. Viele ausländische MitbürgerInnen in Deutschland identifizieren sich nicht nur mit ihrer neuen, sondern auch mit ihrer alten Heimat. Integration bedeutet nicht, dass die Herkunft abgelegt werden muss. Im Gegenteil: Es sollte selbstverständlich sein, dass sie ihre Kultur mit in ihre neue Umwelt einbringen können. Die SPD fordert daher bereits seit mehreren Jahren einen Ausbau der Möglichkeiten zum Erwerb der Zweistaatlichkeit. In anderen EU-Nachbarländern, beispielsweise Ungarn, dem Vereinigten Königreich oder Zypern ist die doppelte Staatsbürgerschaft schon heute gängige Praxis.

Wir fordern nun endlich auch in Deutschland Taten folgen zu lassen! Ein generelles Einführen des Rechts auf doppelte oder mehrfache Staatsbürgerschaft hat nicht nur positive Effekte auf den Integrationswillen von Einwanderern zur Folge - es ermöglicht ihnen auch, sich weiterhin mit ihrem Herkunftsland zu identifizieren.

- Ein ganzheitliches "ius soli" ohne Optionspflicht:
Ein wichtiger Meilenstein bei der Reform des Staatsangehörigkeitenrechts war die von der rot-grünen Bundesregierung im Jahr 2000 durchgesetzte Staatsangehörigkeitsreform. Mit dem Gesetz war auch die Einführung einer sogenannten „Optionspflicht“ verbunden. Nach dieser Regelung müssen sich in Deutschland geborene Kinder von AusländerInnen, mit Erreichen der Volljährigkeit zwischen der deutschen Staatsangehörigkeit und der ihrer Eltern entscheiden. Das Optionsmodell ist jedoch in höchstem Maße integrationshemmend, da Jugendliche, welche seit ihrer Geburt in der Bundesrepublik leben, mit Eintritt in die Volljährigkeit eine Entscheidung treffen müssen, die ihre Zugehörigkeit in Frage stellt. Gleichermaßen ist es auch noch mit immensen Problemen für die Verwaltungsbehörden verbunden. Ferner ist unklar, was mit denjenigen der jährlich ca. 40 000 betroffenen Jugendlichen geschehen soll, die für ihre ausländische Staatsbürgerschaft votieren.

Wir finden, dass dieser Zustand nicht weiter tragbar ist! Die Reform von 2000 war ein wichtiger Schritt - doch muss es unser Ziel sein, das 1914 eingeführte und noch heute größtenteils geltende „Reichs- und Staatsangehörigskeitgesetz“ weiter zu reformieren und endlich das Geburtsortsprinzip (ius soli) für alle hier geborenen Kinder einzuführen. Hiermit verbinden wir beifolgend die Forderung nach einer Streichung der Optionspflicht.

- EhepartnerInnennachzug nach Deutschland erleichtern:
Der Nachzug eines ausländischen Ehepartners, oder einer ausländischen Ehepartnerin, zum, beziehungsweise zur, in Deutschland lebenden PartnerIn ist noch immer mit hohen Hürden verbunden. So dürfen beispielsweise Ehegatten aus sogenannten Nicht-EU-Staaten nur dann in die Bundesrepublik nachziehen, wenn sie über „einfache Deutschkenntnisse“ verfügen. Diese Regelung des Gesetzgebers macht ein geregeltes Familienleben oft nicht mehr möglich und verhindert eine freie Ausübung der Partnerwahl. Hierdurch erfolgt eine Verletzung von Artikel 6 des Grundgesetzes. Ferner stellt die Koppelung an „einfache Deutschkenntnisse“ ein weiteres Hindernis dar, da es vielen Einwanderungswilligen oft nicht möglich ist, Sprachkurse im Ausland zu besuchen. Denn um diese belegen zu können, müssen die Betroffenen oftmals ihren Wohnort verlassen, in einen anderen Landesteil ziehen, sich dort eine neue Unterkunft suchen, etc. Gleichzeitig sind die Deutschkurse unter anderem an den Goetheinstituten mit hohen Kosten verbunden. Vielen Menschen in Afrika, Südamerika und Asien ist dies mit Verweis auf die dortige politische und ökonomische Situation schlichtweg nicht möglich.

Wir fordern daher, dass dieser familienfeindliche Missstand behoben und der Nachzug des/der EhepartnerIn nicht nur erleichtert, sondern auch unabhängig vom Nachweis deutscher Sprachkenntnisse gemacht wird.
Partizipation/Partei

Partizipation ausbauen – Beteiligungsmöglichkeiten erweitern
Wir fordern:

- Repräsentation stärken – notfalls mit Quote
Die SPD darf sich beim Thema Integration nicht auf bloßen Absichtserklärungen, die Integration in der eigenen Partei voranzutreiben, ausruhen, sondern muss aktiv werden. Personen mit Migrationshintergrund müssen auf kommunalen Wahllisten, Wahllisten allgemein, in Vorständen und sonstigen parteilichen Gremien angemessen vertreten und repräsentiert sein. Die Einführung einer Quote soll diskutiert werden, um zu zeigen, dass die SPD wirklich die Partei der Integration ist und bleibt.

- Ausländische Vereine einbinden
Die SPD muss demokratische ausländische und deutsch-ausländische Vereinigungen/ Vereine unterstützen und den Kontakt mit ihnen suchen, um deren Belange mit in ihre Politik einfließen zu lassen und damit Partizipation offen in der Partei zu leben.

- Stimmrecht auf der kommunalern Ebene ausbauen
Migrationsräte/Ausländerräte sollen nicht nur beratende Funktionen haben, sondern müssen Mitspracherecht/Stimmrecht in allen sie direkt betreffenden Gremien auf kommunale Ebene haben. Solange Nicht-EU-Bürger kein Stimmrecht auf kommunale Ebene haben, muss ihnen diese Option über die Migrationsräte/ Ausländerräte gegeben sein. Wir fordern deswegen das Stimmrecht der Migrationsräte/Ausländerräte in allen Kommunen.

- AG Migration
Die SPD muss die Bildung und Ausarbeitung einer Arbeitsgemeinschaft für Migration/ Integration vorantreiben, um BürgerInnen mit Migrationshintergrund ein breites Forum in der SPD zu geben. Wir brauchen ein Forum innerhalb der SPD, welches nicht nur einzelne Nationalitäten auffängt, sondern für alle da ist, welches nicht nur mobilisiert, politisiert und wirbt, sondern eine inhaltlich stärkere und fundierte Vertretung für die Interessen von MigrantInnen darstellt.

Koordinierung der Integrationspolitik

Oftmals scheitern Integrationsprogramme an der großen Unübersichtlichkeit der zuständigen Behörden und Ämter. Eine Ministeriumsabteilung, die verschiedenen Ansätze und Akteure zusammenbringt und koordiniert, ist daher unumgänglich. In anderen europäischen Ländern wie Schweden, Dänemark, Portugal und Frankreich gibt es bereits eigene Integrationsministerien. Mit Hilfe eines Ministeriums kann die Koordinierung wichtiger Integrationsvorhaben effektiv durchgeführt werden. Auf lange Sicht soll die Zentralisierung zu einem einheitlichen Programm auf allen Ebenen führen. Zudem führt ein Integrationsministerium zu einer Aufwertung der Integrationspolitik und der Anerkennung, dass die Integration eine der wichtigsten politischen Fragen unserer Zeit ist.

Deshalb fordern wir:

- Integration ins Integrationsministerium
Bisher ist der Bereich Integration im Land Baden-Württemberg, wie auch im Bund, beim Innenministerium angesiedelt. Zusammen mit „Glücksspielfragen“ ist die Integration im Referat 43 in der „Abteilung 4: Ausländer; Aussiedler; Ordnungsrecht und Verfassungsschutz“ angesiedelt. Dies zeigt uns den Stellenwert, den Integration derzeit von Seiten der Landesregierung zugemessen bekommt, sowie den Blick auf das Thema als rein rechtliche Angelegenheit. Die Verlegung der Zuständigkeit für Integration in ein eigenes Ministerium würde der Wichtigkeit der Integrationsbemühungen Rechnung tragen und wäre darüber hinaus ein erster Schritt, um Integration aus dem Umfeld der rein rechtlichen Behandlung im Innenministerium in den Zusammenhang mit Bildung, Ausbildung, Arbeit und Sozialem zu bringen. Schließlich sind dies die Politikbereiche, die für Integration in Anspruch genommen werden müssen und nicht nur die Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis.

 

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