Jusos Rhein-Neckar

Jusos Rhein-Neckar

Antrag: Kein Leistungsschutzrecht für Verleger

Antragsteller: erweiterter Kreisvorstand
Antragsempfänger: Jusos Rhein-Neckar
Weiterleiten an: Juso-LV Baden-Württemberg, SPD Rhein-Neckar
Beschlossen am: 17.12.2010

Wir sprechen uns gegen das geplante Leistungsschutzrecht für Presseverleger aus.

Das Leistungsschutzrecht ist rechtlich und wirtschaftlich nicht geboten. Insbesondere befürchten wir eine Beeinträchtigung des Informationsflusses im Internet, denn das Leistungsschutzrecht bewirkt eine Einschränkung von Verlinkungen, des Zitatrechts und schafft ein Monopol auf Nachrichten. Das Leistungsschutzrecht würde das Internet ohne Not seiner größten Vorteile berauben. Die Forderungen nach diesem Recht sind nicht zeitgemäß und die Verleger zeigen, dass sie sich nicht die Mühe machen, die Vertriebswege des Internets zu verstehen.

Antrag: Cannabis entkriminalisieren

Antragsteller: erweiterter Kreisvorstand
Antragsempfänger: Jusos Rhein-Neckar
Weiterleiten an: Juso- LV Baden-Württemberg, SPD Rhein- Neckar
Beschlossen am: 17.12.2010

Art. 2 des Grundgesetzes gewährleistet die allgemeine Handlungsfreiheit. Das heißt, dass jeder tun und lassen kann, was er will, solange nicht andere geschützte Rechte dadurch berührt werden. Grund für das Verbot von Cannabis kann der Schutz der Gesundheit oder der Schutz der Gesellschaft vor den Suchterscheinungen der Konsumenten sein. Wenn man Cannabis in Verbindung mit den legalen Drogen Alkohol und Tabak setzt, wird deutlich, wie überholt das Verbot ist: Die gesundheitlichen Schäden von Alkohol und Tabak sind allgemein bekannt, sie bestehen bei Cannabis nicht. Auch negative Auswirkungen, wie Gewalt z.B. nach Alkoholkonsum wird durch Cannabis-Konsum nicht ausgelöst. Wie bei allen Rauschmitteln kann durch Cannabis eine Abhängigkeit von der Droge entstehen.

Antrag: Identifikationsnummern für Polizeibeamte

Antragsteller: erweiterter Kreisvorstand
Antragsempfänger: Jusos Rhein-Neckar
Weiterleiten an: Juso-LV Baden-Württemberg, SPD Rhein-Neckar
Beschlossen am: 17.12.2010

Polizeigewalt bei Demonstrationen und die darauf folgenden Reaktionen der Polizeipressestelle zeigen: das Problem ist struktureller Natur. Obwohl die meisten PolizistInnen gute Arbeit leisten, gibt es schwarze Schafe, die das Gewaltmonopol des Staates zur Ausübung von Gewaltphantasien nutzen. Diesem „Trend“ muss Einhalt geboten werden. In den USA ist eine Kennzeichnungspflicht für PolizistInnen normal. PolizistInnen üben das Gewaltmonopol des Staates aus. Die Anonymität der PolizistInnen bleibt gewahrt, sofern sie sich gemäß den Regeln des Rechtsstaats verhalten. Bei Übergriffen ist jedoch eine einfache Identifikation möglich, was das Vertrauen der BürgerInnen in den Staat erhöht. „Nummernschilder“ sind notwendig, um Übergriffe gegen Demonstrierende auf Bild- und Video-Aufnahmen dokumentieren zu können. Das Gewaltmonopol des Staates ist gut und richtig. Jedoch darf dieses kein Freibrief werden. Es muss sich immer wieder neu moralisch legitimieren.

Antrag zur Schaffung eines einheitlichen Arbeitsgesetzbuches

Antragsteller: Juso-AG Schwetzingen
Antragsempfänger: Jusos Rhein-Neckar
Weiterleiten an: Juso-LV Baden-Württemberg, SPD Rhein-Neckar
Beschlossen am: 17.12.2010

Wir fordern eine Kodifizierung des gesamten deutschen Arbeitsrechts in einem einheitlichen Arbeitsgesetzbuch.

Kaum ein Rechtsgebiet betrifft so viele Menschen so zentral wie das Arbeitsrecht. Umso überraschender ist es, dass das Arbeitsrecht nicht nur nicht in einem Gesetz, sondern teilweise überhaupt nicht geregelt ist. 1923, 1938 und 1977 sind Versuche gescheitert, das Arbeitsrecht zu kodifizieren. Auch der Entwurf für ein Arbeitsvertragsgesetz von 1992 sowie Bundesratsinitiativen von 1995 (Sachsen) und 1996 (Brandenburg) sind nicht erhört worden. Das, was geregelt ist, steht teilweise im BGB und in Dutzenden von Gesetzen mit komplizierten Namen.